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   BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00   

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https://dejure.org/2000,14010
BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00 (https://dejure.org/2000,14010)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00 (https://dejure.org/2000,14010)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 2000 - 2 BvR 1245/00 (https://dejure.org/2000,14010)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Gegenvorstellung - Fristversäumnis

  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00
    Der Beschwerdeführer hat noch nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten wahrgenommen, um die behaupteten Grundrechtsverletzungen bereits im Ausgangsverfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 96 ).
  • BVerfG, 09.11.2000 - 1 BvR 933/97

    Zur Zulassung der weiteren Beschwerde in Notarkostensachen nach Gegenvorstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt es bei offenkundiger Verletzung rechtlichen Gehörs durch ein Fachgericht von Verfassungs wegen nahe, die Gegenvorstellung zuzulassen (vgl. schon BVerfGE 9, 89 ; 55, 1 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 70, 180 ; 73, 322 ; in jüngerer Zeit etwa Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1995 - 2 BvR 2119/94 -, 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juli 1995 - 1 BvR 1822/94 -, 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95, 2 BvR 3000/95 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 2332/99, 2376/99 -, 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. August 2000 - 2 BvR 1245/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 12 S 2657/02

    Gegenvorstellung - Vertretungszwang

    Zum Rechtsweg im Sinne von § 90 Abs. 2 BVerfGG gehört aber in bestimmten Fällen die Gegenvorstellung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.08.2000 - 2 BvR 1245/00 -, juris und vom 24.10.1996, BVerfGE 95, 96 [127]).
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